S 14 KA 391/98•Sozialgericht Dortmund, 2001-02-08, S 14 KA 391/98
Sozialgericht Dortmund, 2001-02-08, S 14 KA 391/98
S 14 KA 391/98Sozialversicherungsgericht08.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 14 KA 391/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-08
Aktenzeichen: S 14 KA 391/98
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2001:0208.S14KA391.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu tragen. Der Kläger wendet sich gegen die Begrenzung seiner Honoraranforderungen für die Quartale 3/97, 4/97, 1/98 und 2/98 durch die ab dem 1.7.1997 eingeführten Praxisbudgets.
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