Sozialgericht Düsseldorf, 2024-09-30, S 49 BA 93/24 ER

S 49 BA 93/24 ERSozialversicherungsgericht30.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 49 BA 93/24 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-30

Aktenzeichen: S 49 BA 93/24 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2024:0930.S49BA93.24ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 49. Kammer

Tenor

Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 10.01.2024 hinsichtlich des Bescheides der Antragsgegnerin vom 08.01.2024 anzuordnen, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 973.794,25 Euro endgültig festgesetzt.

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