Sozialgericht Düsseldorf, 2023-05-05, S 22 SO 139/21

S 22 SO 139/21Sozialversicherungsgericht05.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 22 SO 139/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-05

Aktenzeichen: S 22 SO 139/21

ECLI: ECLI:DE:SGD:2023:0505.S22SO139.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.12.2020 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2021 verurteilt, dem Kläger unter Anrechnung der bereits aufgrund des ER-Verfahrens S 63 SO 469 / 20 E erbrachten Leistungen, Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 nach dem 4.Kapitel des SGB XII, Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 SGB XII sowie die Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft nach den Richtlinien der Beklagten bezogen auf einen Zweipersonenhaushalt ab 11.11.2020 bis Mai 2023 zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen

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