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S 15 AS 465/21 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2021-03-18, S 15 AS 465/21 ER
S 15 AS 465/21 ERSozialversicherungsgericht18.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-18
Aktenzeichen: S 15 AS 465/21 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2021:0318.S15AS465.21ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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