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S 28 SO 481/20•Sozialgericht Düsseldorf, 2021-01-25, S 28 SO 481/20
S 28 SO 481/20Sozialversicherungsgericht25.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: S 28 SO 481/20
ECLI: ECLI:DE:SGD:2021:0125.S28SO481.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28.. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII vom 24.12.2020 bis 28.02.2021, längstens bis zum rechtskräftigen Abschluss eines noch anhängig zu machenden Hauptsacheverfahrens in Höhe des Regelsatzes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers
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