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S 25 AS 1377/19•Sozialgericht Düsseldorf, 2020-01-07, S 25 AS 1377/19
S 25 AS 1377/19Sozialversicherungsgericht07.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: S 25 AS 1377/19
ECLI: ECLI:DE:SGD:2020:0107.S25AS1377.19.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 25. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24. Juli 2015 und vom 25. August 2015 in der Gestalt der Änderungsbescheide vom 21. Oktober 2015 und 22. Oktober 2015 und des Widerspruchsbescheides vom 24. Februar 2016 verurteilt, den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom 6. Juli 2015 bis 5. Oktober 2015 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu bewilligen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger. Zudem werden der Beklagten Verschuldenskosten in Höhe eines Betrages von 250,- EUR auferlegt, die diese neben den angefallenen Pauschgebühren zu zahlen hat.
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