S 2 KA 114/17•Sozialgericht Düsseldorf, 2019-07-31, S 2 KA 114/17
Sozialgericht Düsseldorf, 2019-07-31, S 2 KA 114/17
S 2 KA 114/17Sozialversicherungsgericht31.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 114/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-31
Aktenzeichen: S 2 KA 114/17
ECLI: ECLI:DE:SGD:2019:0731.S2KA114.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Unter Aufhebung des Berichtigungsbescheides vom 14.12.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.05.2017 wird die Beklagte verurteilt, der Klägerin das Honorar für die aufgrund des Überweisungsscheins vom 19.09.2016 bei dem Patienten B D, geb. 00.00.1990, erbrachten Leistungen nachzuvergüten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen.
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