Sozialgericht Düsseldorf, 2016-12-13, S 7 R 2581/14

S 7 R 2581/14Sozialversicherungsgericht13.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 7 R 2581/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-13

Aktenzeichen: S 7 R 2581/14

ECLI: ECLI:DE:SGD:2016:1213.S7R2581.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Unter Abänderung des Bescheides vom 01.07.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.11.2014 wird festgestellt, dass die von der Klägerin für die Beigeladene ausgeübte Tätigkeit als Bereitschaftspflegeperson seit dem 15.02.2011 nicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird und dass keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung besteht. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin dem Grunde nach.

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