S 7 R 2581/14•Sozialgericht Düsseldorf, 2016-12-13, S 7 R 2581/14
Sozialgericht Düsseldorf, 2016-12-13, S 7 R 2581/14
S 7 R 2581/14Sozialversicherungsgericht13.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 7 R 2581/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-13
Aktenzeichen: S 7 R 2581/14
ECLI: ECLI:DE:SGD:2016:1213.S7R2581.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Unter Abänderung des Bescheides vom 01.07.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.11.2014 wird festgestellt, dass die von der Klägerin für die Beigeladene ausgeübte Tätigkeit als Bereitschaftspflegeperson seit dem 15.02.2011 nicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird und dass keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung besteht. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin dem Grunde nach.
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