Sozialgericht Düsseldorf, 2016-12-01, S 8 KR 148/16

S 8 KR 148/16Sozialversicherungsgericht01.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 148/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-01

Aktenzeichen: S 8 KR 148/16

ECLI: ECLI:DE:SGD:2016:1201.S8KR148.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28.08.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.01.2016 verur-teilt, die Kosten einer stationären Liposuktion an Oberschenkel, Unterschenkel und Gesäß zu übernehmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auferlegt.

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