S 49 R 878/13•Sozialgericht Düsseldorf, 2015-11-09, S 49 R 878/13
Sozialgericht Düsseldorf, 2015-11-09, S 49 R 878/13
S 49 R 878/13Sozialversicherungsgericht09.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 49 R 878/13 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2015-11-09
Aktenzeichen: S 49 R 878/13
ECLI: ECLI:DE:SGD:2015:1109.S49R878.13.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 49. Kammer
Tenor
Die Bescheide der Beklagten vom 28.06.2012 und 20.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.04.2013 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Kosten für das Widerspruchsverfahrens bezüglich des Bescheides vom 28.06.2012 in vollem Umfang zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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