S 2 KA 394/12•Sozialgericht Düsseldorf, 2013-06-12, S 2 KA 394/12
Sozialgericht Düsseldorf, 2013-06-12, S 2 KA 394/12
S 2 KA 394/12Sozialversicherungsgericht12.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 394/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-12
Aktenzeichen: S 2 KA 394/12
ECLI: ECLI:DE:SGD:2013:0612.S2KA394.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 02.07.2012 wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass der Klägerin eine individuelle Beratung gemäß § 106 Abs. 5e Satz 1 SGB V anzubieten ist. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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