S 26 R 156/13 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2013-02-12, S 26 R 156/13 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2013-02-12, S 26 R 156/13 ER
S 26 R 156/13 ERSozialversicherungsgericht12.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 26 R 156/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-12
Aktenzeichen: S 26 R 156/13 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2013:0212.S26R156.13ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 27.12.2012 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.12. 2012 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers und die gerichtlichen Kosten für das Antragsverfahren. 3. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 31.115,84 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.