S 42 SO 541/11 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2011-12-28, S 42 SO 541/11 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2011-12-28, S 42 SO 541/11 ER
S 42 SO 541/11 ERSozialversicherungsgericht28.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 42 SO 541/11 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-28
Aktenzeichen: S 42 SO 541/11 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2011:1228.S42SO541.11ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 42. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Kosten für die auditiv-verbale Therapie für die Zeit vom 29.11.2011 (Antragstellung bei Gericht) bis 28.11.2012, längstens jedoch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens gegen den Ablehnungsbe-scheid vom 29.07.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.10.2011, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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