S 10 AS 3036/11 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2011-09-14, S 10 AS 3036/11 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2011-09-14, S 10 AS 3036/11 ER
S 10 AS 3036/11 ERSozialversicherungsgericht14.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 10 AS 3036/11 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-14
Aktenzeichen: S 10 AS 3036/11 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2011:0914.S10AS3036.11ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, den Antragstellern ab dem 01.08.2011 Leistungen nach dem SGB II in gesetzmäßiger Höhe bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, längstens aber bis zum 30.01.2012, zu bewilligen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlich erstattungsfähigen Kosten der Antragsteller.
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