S 1 (28,31,3) VS 374/04•Sozialgericht Düsseldorf, 2011-04-18, S 1 (28,31,3) VS 374/04
Sozialgericht Düsseldorf, 2011-04-18, S 1 (28,31,3) VS 374/04
S 1 (28,31,3) VS 374/04Sozialversicherungsgericht18.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 1 (28,31,3) VS 374/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-18
Aktenzeichen: S 1 (28,31,3) VS 374/04
ECLI: ECLI:DE:SGD:2011:0418.S1.28.31.3VS374.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19. Juni 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juli 2002 verurteilt, beim Kläger "Verlust des linken Hodens nach Krebserkrankung" als Folge einer Wehrdienstbeschädigung anzuerkennen und ihm hierfür Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz zu gewähren. Die Beigeladene hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.