S 2 KA 108/09•Sozialgericht Düsseldorf, 2009-11-04, S 2 KA 108/09
Sozialgericht Düsseldorf, 2009-11-04, S 2 KA 108/09
S 2 KA 108/09Sozialversicherungsgericht04.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 108/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-04
Aktenzeichen: S 2 KA 108/09
ECLI: ECLI:DE:SGD:2009:1104.S2KA108.09.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Abrechnungsbescheid vom 28.10.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.04.2009 wird in Höhe von 109,01 EUR aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 19/20, die Beklagte zu 1/20. Die Berufung wird zugelassen.
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