Sozialgericht Düsseldorf, 2009-08-25, S 1 U 36/08

S 1 U 36/08Sozialversicherungsgericht25.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 1 U 36/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-25

Aktenzeichen: S 1 U 36/08

ECLI: ECLI:DE:SGD:2009:0825.S1U36.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.06.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.01.2008 verurteilt, dem Kläger wegen der Folgen seines Arbeitsunfalls vom 28.05.1986 1.unter Einbeziehung der weiteren Schädigungsfolge "Osteomyelitis zur Zeit ruhend" ab dem 01.11.2006 eine Verletztenrente nach einer MdE von 20 % zu gewähren und 2.ab dem 07.11.2006 Verletztengeld nach den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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