S 2 KA 87/09 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2009-06-29, S 2 KA 87/09 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2009-06-29, S 2 KA 87/09 ER
S 2 KA 87/09 ERSozialversicherungsgericht29.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 87/09 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-29
Aktenzeichen: S 2 KA 87/09 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2009:0629.S2KA87.09ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Antrag, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen An- ordnung aufzugeben, die Stichprobenprüfung im Sinne des § 106 SGB V gegen die Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Rechtsstaatlichkeit des der Stichprobenprüfung zugrundeliegenden Auswahlverfahrens vorläufig einzustellen, wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 7).
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