Sozialgericht Düsseldorf, 2009-06-29, S 2 KA 87/09 ER

S 2 KA 87/09 ERSozialversicherungsgericht29.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 87/09 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-29

Aktenzeichen: S 2 KA 87/09 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2009:0629.S2KA87.09ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Der Antrag, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen An- ordnung aufzugeben, die Stichprobenprüfung im Sinne des § 106 SGB V gegen die Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Rechtsstaatlichkeit des der Stichprobenprüfung zugrundeliegenden Auswahlverfahrens vorläufig einzustellen, wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 7).

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