S 8 KR 82/05•Sozialgericht Düsseldorf, 2008-09-18, S 8 KR 82/05
Sozialgericht Düsseldorf, 2008-09-18, S 8 KR 82/05
S 8 KR 82/05Sozialversicherungsgericht18.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 82/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-18
Aktenzeichen: S 8 KR 82/05
ECLI: ECLI:DE:SGD:2008:0918.S8KR82.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, unter Abänderung des Bescheides vom 15.11.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.04.2005 die Beiträge für die Zeit ab 01.12.2004 ohne Zugrunde- legung der im Zeitraum vom 01.01.1989 bis zum 01.11.2004 zur H Lebensversicherung und ohne die im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.11.2004 zur Q1 Versicherung erwirt- schafteten Kapitalzahlungen festzusetzen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2/3 auferlegt.
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