S 8 KR 362/06•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-11-29, S 8 KR 362/06
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-11-29, S 8 KR 362/06
S 8 KR 362/06Sozialversicherungsgericht29.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 362/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-29
Aktenzeichen: S 8 KR 362/06
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:1129.S8KR362.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29.05.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2006 verurteilt, bei persönlicher Eignung der Klägerin als Blindenführhundhalterin die Anschaffungskosten eines Blindenführhundes - ausgenommen eines Eigenanteils in Höhe von 2.958,55 Euro - nach Maßgabe der gesetz- lichen Vorschriften zu übernehmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 6/7 auferlegt.
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