S 42 AS 39/06•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-11-20, S 42 AS 39/06
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-11-20, S 42 AS 39/06
S 42 AS 39/06Sozialversicherungsgericht20.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 42 AS 39/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-20
Aktenzeichen: S 42 AS 39/06
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:1120.S42AS39.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 42. Kammer
Tenor
1.Der Bescheid der Beklagten vom 18.11.2005, geändert durch Bescheid vom 16.03.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.03.2006 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger für die Zeit von Dezember 2005 bis Mai 2006 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von 208,14 Euro zu bewilligen und abzüglich geleisteter monatlicher Zahlungen in Höhe von 148,82 Euro an den Kläger nachzuzahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Beklagte trägt 1/5 der außergerichtlichen erstattungsfähigen Kosten des Klägers.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.