S 29 AY 9/06•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-05-21, S 29 AY 9/06
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-05-21, S 29 AY 9/06
S 29 AY 9/06Sozialversicherungsgericht21.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 29 AY 9/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-21
Aktenzeichen: S 29 AY 9/06
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0521.S29AY9.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung ihres Bescheides vom 23.12.2005 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 24.10.2006 verurteilt, der Klägerin Leistungen nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 21.11.2005 bis zum 31.01.2006 unter Anrechnung der bereits bewilligten Leistungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.
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