S 42 AS 54/07 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-05-14, S 42 AS 54/07 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-05-14, S 42 AS 54/07 ER
S 42 AS 54/07 ERSozialversicherungsgericht14.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 42 AS 54/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-14
Aktenzeichen: S 42 AS 54/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0514.S42AS54.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 42. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Aufhebungsbescheid vom 06.02.2007 wird angeordnet. 2) Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung einstweilig verpflichtet, den Antragstellerinnen zu 1) und 2) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 680,25 Euro ab April 2004 bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheides betreffend des Ablehnungsbescheides vom 06.02.2007, längstens aber bis 31.08.2007 zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 3) Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.