Sozialgericht Düsseldorf, 2007-05-14, S 42 AS 54/07 ER

S 42 AS 54/07 ERSozialversicherungsgericht14.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 42 AS 54/07 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-14

Aktenzeichen: S 42 AS 54/07 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0514.S42AS54.07ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 42. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Aufhebungsbescheid vom 06.02.2007 wird angeordnet. 2) Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung einstweilig verpflichtet, den Antragstellerinnen zu 1) und 2) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 680,25 Euro ab April 2004 bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheides betreffend des Ablehnungsbescheides vom 06.02.2007, längstens aber bis 31.08.2007 zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 3) Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen.

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