S 28 SO 15/07 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-04-18, S 28 SO 15/07 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-04-18, S 28 SO 15/07 ER
S 28 SO 15/07 ERSozialversicherungsgericht18.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 28 SO 15/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-18
Aktenzeichen: S 28 SO 15/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0418.S28SO15.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 14.3.2007 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin für den Monat April 2007 Grundsicherungsleistungen in Höhe von 685, 89 Euro nachzuzahlen. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig Leistungen zur Hilfe bei Krankheit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin dem Grunde nach.
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