S 4 SB 94/05•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-02-01, S 4 SB 94/05
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-02-01, S 4 SB 94/05
S 4 SB 94/05Sozialversicherungsgericht01.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 4 SB 94/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-01
Aktenzeichen: S 4 SB 94/05
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0201.S4SB94.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
1.) Die Beklagte wird unter Abäderung des Bescheides vom 16.09.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.06.2005 verurteilt, einen GdB von 40 ab 16.09.2004 festzustellen.
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Der Beklagte trägt die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers
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