S 26 R 501/05•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-01-11, S 26 R 501/05
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-01-11, S 26 R 501/05
S 26 R 501/05Sozialversicherungsgericht11.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 26 R 501/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-11
Aktenzeichen: S 26 R 501/05
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0111.S26R501.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.05.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.11.2005 verurteilt, der Klägerin unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach dem ZRBG - für die von ihr anlässlich des Aufenthalts im Ghetto Theresienstadt vom 13.09.1943 bis 18.05.1944 zurückgelegten Zeiten einer Beschäftigung als zahnärztliche Helferin - und unter Berücksichtigung von wegen Verfolgung anzuerkennenden Ersatzzeiten eine Regelaltersrente nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen seit dem 01.07.1997 zu zahlen.
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Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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