S 35 (28,6) SB 321/03•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-09-05, S 35 (28,6) SB 321/03
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-09-05, S 35 (28,6) SB 321/03
S 35 (28,6) SB 321/03Sozialversicherungsgericht05.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 (28,6) SB 321/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-05
Aktenzeichen: S 35 (28,6) SB 321/03
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0905.S35.28.6SB321.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird - unter Abänderung des Bescheides vom 06.08.03 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.10.03 - verurteilt, beim Kläger einen GdB von 100 festzustellen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/4.
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