S 35 AS 172/06 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-08-08, S 35 AS 172/06 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-08-08, S 35 AS 172/06 ER
S 35 AS 172/06 ERSozialversicherungsgericht08.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 172/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-08
Aktenzeichen: S 35 AS 172/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0808.S35AS172.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin über den 01.06.2006 hinaus vorläufig bis zur Erteilung eines Widerspruchsbescheides - Leistungen nach dem SGB II in Höhe von monatlich 879,30 Euro zu gewähren.
Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin
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