Sozialgericht Düsseldorf, 2006-06-22, S 35 SO 21/06 ER

S 35 SO 21/06 ERSozialversicherungsgericht22.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SO 21/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-22

Aktenzeichen: S 35 SO 21/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0622.S35SO21.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 24.04.2006 gegen den Bescheid vom 11.04.2006 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt D aus H bewilligt.

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