S 2 (17) KA 329/04•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-06-01, S 2 (17) KA 329/04
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-06-01, S 2 (17) KA 329/04
S 2 (17) KA 329/04Sozialversicherungsgericht01.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 (17) KA 329/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-01
Aktenzeichen: S 2 (17) KA 329/04
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0601.S2.17KA329.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 30.11.2004 wird in Höhe von 389,75 EUR hinsichtlich der Arzneimittel Infi Echinacea, Infi Camphora, Infi Spigelia, Infi Tabacum und Infi Lactrodectus aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 1/3, der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3. Die Berufung wird zugelassen. Die Hinzuziehung einer Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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