Sozialgericht Düsseldorf, 2006-02-21, S 14 KA 31/06 ER

S 14 KA 31/06 ERSozialversicherungsgericht21.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 14 KA 31/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-21

Aktenzeichen: S 14 KA 31/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0221.S14KA31.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird für die Dauer des Widerspruchsverfahren gegen den Prüfbescheid vom 09.01.2006 verpflichtet, die monatlichen Abschlagszahlungen an den Antragsteller ohne Kürzung aufgrund des mit diesem Bescheid verhängten Regresses auszuzahlen und ggfs. bereits einbehaltene Beträge an den Antragsteller auszukehren. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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