S 35 AS 367/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-02-06, S 35 AS 367/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-02-06, S 35 AS 367/05 ER
S 35 AS 367/05 ERSozialversicherungsgericht06.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 367/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-06
Aktenzeichen: S 35 AS 367/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0206.S35AS367.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab 1. Februar 2006 - bis zur Bestandskraft des Bescheides vom 10.11.2005 - längstens jedoch bis zum 30. April 2006 - die Kosten für eine Haushaltshilfe im Umfang von 4 Stunden wöchentlich zu erstatten. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Im Übrigen haben die Beteiligten einander Kosten nicht zu erstatten.
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