S 9 KR 59/05•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-02-02, S 9 KR 59/05
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-02-02, S 9 KR 59/05
S 9 KR 59/05Sozialversicherungsgericht02.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 9 KR 59/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-02
Aktenzeichen: S 9 KR 59/05
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0202.S9KR59.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 05.07.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.07.2005 wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, die Kosten für die Behandlung von I unter Bezugnahme auf die eingereichten Rechnungen für den Behandlungszeitraum vom August 2002 bis Dezember 2004 in Höhe von 15.712,87 Euro zu übernehmen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.
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