S 35 SO 226/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-12-21, S 35 SO 226/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-12-21, S 35 SO 226/05 ER
S 35 SO 226/05 ERSozialversicherungsgericht21.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SO 226/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: S 35 SO 226/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:1221.S35SO226.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin zu 1) wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin die Zusicherung zu den Aufwendungen für die Unterkunft Bstraße 0 in 00000 O (im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II) mit der Maßgabe zu erteilen, dass als Kaltmiete höchstens 524,77 Euro monatlich von der Antragsgegnerin übernommen werden. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.