Sozialgericht Düsseldorf, 2005-12-21, S 35 SO 226/05 ER

S 35 SO 226/05 ERSozialversicherungsgericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SO 226/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: S 35 SO 226/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:1221.S35SO226.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin zu 1) wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin die Zusicherung zu den Aufwendungen für die Unterkunft Bstraße 0 in 00000 O (im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II) mit der Maßgabe zu erteilen, dass als Kaltmiete höchstens 524,77 Euro monatlich von der Antragsgegnerin übernommen werden. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

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