S 35 AY 5/05•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-06-02, S 35 AY 5/05
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-06-02, S 35 AY 5/05
S 35 AY 5/05Sozialversicherungsgericht02.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AY 5/05 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2005-06-02
Aktenzeichen: S 35 AY 5/05
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0602.S35AY5.05.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 16.12.2004 und des Widerspruchsbescheides vom 22.02.2005 wird die Beklagte verpflichtet, den Klägern Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.