S 8 KR 321/04•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-03-01, S 8 KR 321/04
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-03-01, S 8 KR 321/04
S 8 KR 321/04Sozialversicherungsgericht01.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 321/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-01
Aktenzeichen: S 8 KR 321/04
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0301.S8KR321.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.08.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.09.2004 verurteilt, die Versorgung der Klägerin mit dem Arzneimittel Helixor A sicherzustellen und die verauslagten Kosten in Höhe von 183,70 Euro zu erstatten. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden der Beklagten auferlegt.
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