S 35 AS 6/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-02-17, S 35 AS 6/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-02-17, S 35 AS 6/05 ER
S 35 AS 6/05 ERSozialversicherungsgericht17.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 6/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-17
Aktenzeichen: S 35 AS 6/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0217.S35AS6.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 10.02.2005 gegen den Beschluss vom 26.01.2005 wird dieser dahingehend abgeändert, dass der Tenor nunmehr lautet: Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen An¬ordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig, bis zur Entscheidung über seinen Antrag vom 21.11.2004, für jeden Tag seit dem 1.1.2005 18,30 Euro zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außerge-richtlichen Kosten des Antragstellers.
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