Sozialgericht Düsseldorf, 2005-01-26, S 35 AS 6/05 ER

S 35 AS 6/05 ERSozialversicherungsgericht26.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 6/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-26

Aktenzeichen: S 35 AS 6/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0126.S35AS6.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig, bis zur Entscheidung über seinen Antrag vom 21.11.2004, 80 % der nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.

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