S 23 AL 290/04 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2004-08-19, S 23 AL 290/04 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2004-08-19, S 23 AL 290/04 ER
S 23 AL 290/04 ERSozialversicherungsgericht19.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 23 AL 290/04 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-19
Aktenzeichen: S 23 AL 290/04 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2004:0819.S23AL290.04ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufgegeben, von der Dienstleistungsfreiheit der polnischen Arbeitnehmer auszugehen, die von der Antragstellerin bei der Durchführung des Werkvertrages mit der ARGE Ruhrkohlenbunker/ Ensdorf, bestehend aus der Thyssen Schachtbau GmbH und der Deilmann-Haniel GmbH, vom 03.05.2004 über die Ausführung von Bunkerteufarbeiten zur Herstellung des Ruhrkohlenbunkers im Bergwerk Ensdorf, Provinzialstraße 1, 66806 Ensdorf, beschäftigt werden. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.