Sozialgericht Düsseldorf, 2004-07-14, S 2 KA 89/02

S 2 KA 89/02Sozialversicherungsgericht14.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 89/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-14

Aktenzeichen: S 2 KA 89/02

ECLI: ECLI:DE:SGD:2004:0714.S2KA89.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Unter Abänderung der Quartalsabrechnung für das Quartal IV/2001 vom 12.04.2002 nebst Belastungsanzeigen vom 08.04.2002 (Schlussabrechnungen für das Jahr 2001 im Bereich der Primär- und Ersatzkassen) in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.09.2002 wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger die bis zum 18.02.2001 abgerechneten Honorare im Bereich der übrigen Leistungsarten ohne Honorareinbehalte auszuzahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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