S 12 RJ 120/02•Sozialgericht Düsseldorf, 2003-11-20, S 12 RJ 120/02
Sozialgericht Düsseldorf, 2003-11-20, S 12 RJ 120/02
S 12 RJ 120/02Sozialversicherungsgericht20.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 12 RJ 120/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-20
Aktenzeichen: S 12 RJ 120/02
ECLI: ECLI:DE:SGD:2003:1120.S12RJ120.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 01.07.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 3.12.2002 verurteilt, den Rentenbescheid vom 12.09.2001 abzuändern und die Rente der Klägerin unter Berücksichtigung eines für den Rangstellenwert aus beitragsfreien Zeiten maßgeblichen Gesamtzeitraums, der am 31.10.1992 endet, neu zu berechnen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.
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