Sozialgericht Düsseldorf, 2002-04-17, S 33 KA 264/00

S 33 KA 264/00Sozialversicherungsgericht17.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 33 KA 264/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-17

Aktenzeichen: S 33 KA 264/00

ECLI: ECLI:DE:SGD:2002:0417.S33KA264.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Kammer

Tenor

Der Quartalskonto/Abrechnungsbescheid für das Quartal III/1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.11.2000 wird hinsichtlich der Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens gem. § 7 HVM aufgehoben und die Beklagte verurteilt, das vertragsärztliche Honorar des Klägerin für das Quartal III/1999 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzusetzen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat die Beklagte zu erstatten.

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