S 33 KA 264/00•Sozialgericht Düsseldorf, 2002-04-17, S 33 KA 264/00
Sozialgericht Düsseldorf, 2002-04-17, S 33 KA 264/00
S 33 KA 264/00Sozialversicherungsgericht17.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 33 KA 264/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-17
Aktenzeichen: S 33 KA 264/00
ECLI: ECLI:DE:SGD:2002:0417.S33KA264.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Kammer
Tenor
Der Quartalskonto/Abrechnungsbescheid für das Quartal III/1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.11.2000 wird hinsichtlich der Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens gem. § 7 HVM aufgehoben und die Beklagte verurteilt, das vertragsärztliche Honorar des Klägerin für das Quartal III/1999 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzusetzen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat die Beklagte zu erstatten.
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