Sozialgericht Aachen, 2022-08-08, S 25 AL 4/21

S 25 AL 4/21Sozialversicherungsgericht08.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 25 AL 4/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-08

Aktenzeichen: S 25 AL 4/21

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2022:0808.S25AL4.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Kammer

Tenor

Die Bescheide vom 07.09.2020 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 28.12.2020 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet den Klägerinnen zu 2) bis 31) auf ihre Anträge vom 13.08.2020 jeweils eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu 30/31 und die Klägerin zu 1) zu 1/31 zu tragen.

Der Streitwert wird endgültig auf 155.000,00 Euro festgesetzt.

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