Sozialgericht Aachen, 2021-01-07, S 11 SF 41/20 PG

S 11 SF 41/20 PGSozialversicherungsgericht07.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 11 SF 41/20 PG — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-07

Aktenzeichen: S 11 SF 41/20 PG

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2021:0107.S11SF41.20PG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Die Erinnerung gegen die Feststellung der Gebührenschuld betreffend die Streitsache S 11 BK 17/20 ER wird zurückgewiesen. Es bleibt der Höhe der bislang festge-stellten Gebührenschuld von 75,00 EUR. Der weitergehende Antrag des Erinnerungsgegners wird als unzulässig verworfen.

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