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S 13 KR 379/20•Sozialgericht Aachen, 2020-12-15, S 13 KR 379/20
S 13 KR 379/20Sozialversicherungsgericht15.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-15
Aktenzeichen: S 13 KR 379/20
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2020:1215.S13KR379.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 02.10.2020 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Erbringung und Abrechnung von komplexen Eingriffen am Organsystem Pankreas durch den Kläger im Jahr 2021 nicht gegen die Mindestmengenregelungen nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V verstoßen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten. Der Streitwert wird auf 320.000,00 EUR festgesetzt.
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