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S 20 AY 32/20•Sozialgericht Aachen, 2020-11-24, S 20 AY 32/20
S 20 AY 32/20Sozialversicherungsgericht24.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-24
Aktenzeichen: S 20 AY 32/20
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2020:1124.S20AY32.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 16.04.2020 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.05.2020 verurteilt, den Klägern ab 01.05.2020 ungekürzte Leistungen nach § 3 AsylbLG zu zahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt die Beklagte. Die Berufung wird zugelassen.
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