Sozialgericht Aachen, 2020-02-10, S 7 R 472/19

S 7 R 472/19Sozialversicherungsgericht10.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 7 R 472/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-10

Aktenzeichen: S 7 R 472/19

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2020:0210.S7R472.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 00.00.0000 verpflichtet, die Kosten für das Widerspruchsverfahren dem Grunde nach zu erstatten. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.

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