S 19 SO 47/15•Sozialgericht Aachen, 2015-12-18, S 19 SO 47/15
Sozialgericht Aachen, 2015-12-18, S 19 SO 47/15
S 19 SO 47/15Sozialversicherungsgericht18.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 19 SO 47/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-18
Aktenzeichen: S 19 SO 47/15
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2015:1218.S19SO47.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die vom Kläger für die Hilfebedürftige K. Q. ab 01.07.2013 bis 31.12.2015 erbrachten Aufwendungen in der Pflegefamilie Q. in Höhe von 38.977, 29 Euro zu erstatten. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 38.977,29 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.