S 19 AY 10/15 ER•Sozialgericht Aachen, 2015-10-30, S 19 AY 10/15 ER
Sozialgericht Aachen, 2015-10-30, S 19 AY 10/15 ER
S 19 AY 10/15 ERSozialversicherungsgericht30.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 19 AY 10/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-30
Aktenzeichen: S 19 AY 10/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2015:1030.S19AY10.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller auch für die Zeit vom 05.10.2015 bis 18.10.2015 Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu bewilligen. Die Beigeladene wird weiter verpflichtet, dem Antragsteller eine Reisebeihilfe für eine Fahrt in das Gebiet der Stadt Köln zu bewilligen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers dem Grunde nach.
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