Sozialgericht Aachen, 2015-09-29, S 13 EG 1/15

S 13 EG 1/15Sozialversicherungsgericht29.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 13 EG 1/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-29

Aktenzeichen: S 13 EG 1/15

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2015:0929.S13EG1.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 08.01.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 19.05.2015 verurteilt, der Klägerin für den ersten bis zwölften Lebensmonat des Kindes N. weitere 512,84 EUR Elterngeld zu zahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte. Die Berufung wird zugelassen.

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